Kanzlei
 

Trennung

"Bis, dass der Tod uns scheidet...?!"

Leider trifft dieser Satz nicht auf alle Paare zu. Manchmal muss man leider feststellen, dass der Partner, den man geheiratet hat, nicht mehr zu einem passt, dass die Lebenswege auseinander gehen oder dass die Vorstellungen von der gemeinsamen Zukunft doch voneinander abweichen unddass die Beziehung deshalb nicht mehr "zu retten" ist. Manchmal trifft diese Erkenntnis nur einen Ehegatten, manchmal wird die Entscheidung, sich zu trennen, gemeinsam und einvernehmlich gefällt.

Doch egal, ob einvernehmliche Trennung oder einseitige Entscheidung, es stellen sich viele Fragen, wie es nun weitergehen soll:

  •  Muss das Trennungsjahr immer eingehalten werden?
  •  Bei wem bleiben die gemeinsamen, minderjährigen Kinder?
  •  Wer ist unterhaltsverpflichtet und wie hoch ist der ggfs. zu zahlende Kindesunterhalt?
  •  Wie wird der künftige Umgang geregelt? Kommt vielleicht das sog. "Wechselmodell" in Betracht?
  •  Darf der ausziehende Ehegatte die minderjährigen Kinder einfach mitnehmen?
  •  Wer hat Anspruch auf Trennungsunterhalt? Wie berechnet sich dieser und wie hoch fällt der Trennungsunterhalt bei   bestehendem Anspruch aus?
  •  Besteht auch nach der Scheidung ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
  •  Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?
  •  Wenn Eheleute in einer Mietwohnung leben: Kann bei einem gemeinsamen Mietvertrag ein Ehegatte einfach ausziehen?
  •  Was ist zu tun, wenn ein Ehegatte in der gemeinsamen Mietwohnung wohnen bleiben will?
  •  Was passiert mit den gemeinsamen Verbindlichkeiten?
  •  Wie verläuft das Scheidungsverfahren ab und welche Kosten entstehen hierfür?

Dies stellt selbstverständlich nur einen Auszug der Fragen dar. Da der Bereich des Familienrechts ein sehr persönlicher Rechtsbereich ist und sich die Lebensbereiche jeden Paares sehr unterscheiden, stelle sich immer sehr individuelle Fragen.

Gerne berate ich Sie in einem ersten Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Fragen rund um das Thema Trennung und Scheidung und begleite Sie auch weiter durch das Trennungsjahr bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens.